Einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen
Das Wichtigste in Kürze
Reforminhalt:
- Einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen
- Kostenverteilung zwischen Kantonen und Krankenversicherungen anpassen zu Gunsten der Prämienzahlenden
Ziel:
- Mehr ambulante Behandlungen
- Bessere Koordination im Gesundheitswesen
- Langfristig höhere Versorgungsqualität
- Geringere Kosten im Vergleich zum Status Quo
Betroffene:
- Entlastung der Prämienzahler, da Kantone auch ambulante Kosten übernehmen
- Krankenversicherungen investieren verstärkt in die Versorgung chronisch Kranker
Kritik:
- Gegner befürchten steigende Prämien durch höhere Pflegekosten
- Tatsächlich bringt die Einbeziehung der Kantone in ambulante Kosten eine Entlastung für Prämienzahler
Am 24. November 2024 wird in der Schweiz über die Reform zur einheitlichen Finanzierung von Gesundheitsleistungen abgestimmt. Die Reform soll ambulante und stationäre Behandlungen gleichwertig finanzieren und somit Fehlanreize im Gesundheitswesen beseitigen. Doch was steckt hinter der einheitlichen Finanzierung, und welche Folgen hätte sie, besonders für chronisch Kranke und das Schweizer Gesundheitssystem?
Ist-Zustand der Finanzierung
In der Schweiz werden die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung nicht einheitlich finanziert. Bei ambulanten Behandlungen zahlt die Krankenkasse alles, während bei stationären Behandlungen der Kanton mindestens 55 Prozent der Kosten mitfinanziert. Bei Pflegeleistungen, ob zu Hause durch die Spitex oder im Pflegeheim, zahlt die Krankenkasse ca. 54 Prozent, die Restfinanzierung von ca. 46 Prozent liegt beim Kanton respektive bei den Gemeinden. Diese unterschiedlichen Finanzierungsmodelle führen zu grossen Fehlanreizen.
Der medizinische Fortschritt erlaubt, dass immer mehr Operationen ambulant durchgeführt werden können. Davon profitieren die Patientinnen und Patienten, es spart Kosten und Personalressourcen. Leider profitieren die Prämienzahlenden im aktuellen Finanzierungssystem nicht davon. Weil sie im ambulanten Bereich 100 Prozent der Kostenlast tragen, ist eine ambulante Behandlung für sie teurer, als wenn die Behandlung stationär erfolgt.
Mit der Vorlage ändert sich die Situation: Jeder Leistungsbereich, ob ambulant oder stationär, ob im Spital oder in der Langzeit- und Akutpflege, im Heim oder zu Hause - unabhängig wo die Gesundheitsleistung erbracht wird, bezahlt wird immer gemeinsam nach gleichem Verteilschlüssel: Die Kantone tragen dabei mindestens 26,9 Prozent der Kosten, die Krankenkassen maximal 73,1 Prozent. Damit können sich Leistungserbingende darauf fokussieren, einen medizinischen Entscheid zu Gunsten der Lebensqualität der Patienten und Patientinnen zu fällen.
Die einheitliche Finanzierung reduziert Fehlanreize und fördert ambulante Behandlungen. Die Prämienzahlenden werden entlastet.
Argumente für die einheitliche Finanzierung
-
Mehr zu Hause
-
Mehr Koordination
-
Mehr Gerechtigkeit
Vergleich: Vorher und Nachher
Unterschiede in einzelnen Kantonen
Kritiker befürchten, dass die Reform in den ersten Jahren in einzelnen Kantonen zu einem Anstieg der Krankenkassenprämien führen könnte, da die heute noch unterschiedlichen Kantonsanteile harmonisiert werden.
In Kantonen, in denen der stationäre Anteil heute relativ hoch ist, ist auch der Kantonsanteil relativ hoch. Mit einer Reduktion des Kantonsanteils mit der Reform könnten in diesen Kantonen theoretisch höhere Prämien resultieren.
Doch weil die einheitliche Finanzierung die Ambulantisierung weiter fördert, können auch in diesen Kantonen erhebliche Kosten eingespart werden – davon profitieren die Prämienzahler wie auch die Kantone.
Was bedeutet die einheitliche Finanzierung für Menschen mit langfristigen Therapien?
Für Menschen mit chronischen Krankheiten bringt die einheitliche Finanzierung potenziell grosse Vorteile. Da sie häufig auf ambulante Behandlungen angewiesen sind, wird durch die Reform die Förderung ambulanter Behandlungen und die Koordination zwischen den Leistungserbringern verbessert. Dies bedeutet weniger stationäre Krankenhausaufenthalte und damit ein geringeres Risiko für Krankenhausinfektionen und andere Risiken.
Langfristig erhoffen sich die Befürworter der Reform eine verbesserte Koordination der Behandlungen, weniger stationäre Aufenthalte und somit eine effizientere und patientenorientierte Versorgung.
Kampagne: Ja zur einheitlichen Finanzierung
Am 24. November 2024 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Annahme der Reform ab.
Die Reform zur einheitlichen Finanzierung wird von einer breiten Allianz aus Gesundheitsorganisationen, darunter Ärzteverbände, Spitäler, Pflegeheime, Apotheken, Spitex und Krankenversicherer, unterstützt. Sie argumentieren, dass die Reform zu einer gerechteren und effizienteren Gesundheitsversorgung und zu Prämienentlastung führen wird. Auch Zur Rose unterstützt die Reform zur einheitlichen Finanzierung.
Weitere Informationen zur Kampagne
-
FMH zur einheitlichen Finanzierung:
FMH zur einheitlichen FinanzierungBundesamt für Gesundheit (BAG) zur Volksabstimmung über die einheitliche Finanzierung:
Bundesamt für Gesundheit zur VolksabstimmungAnalyse der NZZ zur Reform:
NZZ: Analyse der EFAS-ReformMedinside über die möglichen Auswirkungen der einheitliche Finanzierungs-Reform:
Medinside Artikel zur EFASBern University of Applied Sciences über die einheitliche Finanzierung:
Artikel mit spannenden Links rund um die ReformWebseite des Nein-Komitees