Zur Rose macht bei jedem ärztlichen Rezept den Medikamenten- sowie den Bezugs-Check. Dank dieser Überprüfung durch unsere Apothekerinnen und Apotheker können Sie sich darauf verlassen, dass mit Ihrer Medikation alles in Ordnung ist.
Wenn Sie bei Zur Rose ein ärztliches Rezept einschicken, wird dieses von unserem Apotheker-Team im Vier-Augen-Prinzip überprüft. Mit dem Medikamenten- und dem Bezugs-Check wird etwa kontrolliert, ob Medikation und Dosierung korrekt sind, Wechselwirkungen zwischen Medikamenten bestehen könnten oder ob möglicherweise Fehler passiert sind.
Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, diese Checks durchzuführen, um die Medikamenten-Sicherheit zu gewährleisten. Apothekerinnen und Apotheker werden für diese pharmazeutischen Leistungen entschädigt – und zwar unabhängig vom Preis der verkauften Medikamente. Die sogenannte leistungsorientierte Abgeltung ist auf der Abrechnung Ihrer Krankenkasse als LOA-Taxe aufgeführt.
Pharmazeutische Checks – was ist das?
Medikamenten-Check
Beim Medikamenten-Check überprüft Zur Rose jedes Medikament, das Sie über ein ärztliches Rezept beziehen. Das Apotheker-Team stellt damit sicher, dass Sie die verschriebenen Medikamente korrekt und sicher einnehmen können. Der Medikamenten-Check gibt Ihnen die Sicherheit, dass mit Ihrer Medikation alles in Ordnung ist.
Unser Apotheker-Team kontrolliert Ihr Rezept auf Folgendes:
- Sind die aufgeführten Medikamente lieferbar oder braucht es eine Alternative?
- Sind Einnahmezeitpunkt und -häufigkeit der verordneten Medikamente korrekt?
- Stimmt die Dosierung?
- Spricht etwas gegen die Einnahme eines Medikaments
Bei Unstimmigkeiten oder Unklarheiten bespricht sich unser Apotheker-Team mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Sollte sich etwas an der Verordnung ändern, informieren wir Sie selbstverständlich darüber.
Das Apotheker-Team überprüft zudem, ob es zu den verordneten Originalmedikamenten günstigere Generika mit denselben Wirkstoffen gibt, und überlegt, welche Packungsgrösse für Sie am sinnvollsten ist.
Kosten
Für den Medikamenten-Check dürfen Apotheken pro Medikament CHF 4.30 verrechnen.
Bezugs-Check
Um die Medikamenten-Sicherheit zu gewährleisten, erstellt Zur Rose für Sie ein Patientendossier. Dort sind sämtliche bei uns bestellten Medikamente aufgeführt, die Sie aktuell einnehmen.
Beim Bezugs-Check wird Ihr Patientendossier mit Ihrem neuen ärztlichen Rezept abgeglichen. Das ist insbesondere wichtig, wenn Sie bereits auf einem weiteren Rezept verordnete Medikamente einnehmen. Hier besteht die Gefahr von möglichen Wechselwirkungen oder Kontraindikationen.
Durch den Bezugs-Check behält das Apotheker-Team stets den Überblick über alle bei Zur Rose bezogenen Medikamente. Dadurch können Sie Ihre Medikamente mit einem sicheren Gefühl einnehmen.
Beim Bezugs-Check überprüft unser Apotheker-Team Folgendes:
- Welche ärztlichen Rezepte sind im Patientendossier hinterlegt?
- Haben mehrere Ärztinnen und Ärzte Medikamente verordnet?
- Wurde ein Medikament auf unterschiedlichen Rezepten mehrfach verordnet?
- Könnte es bei Medikamenten des aktuellen Rezepts zu Wechselwirkungen oder Kontraindikationen mit Medikamenten von anderen Rezepten kommen?
- Sind mit Blick auf die gesamte Medikation Risiken vorhanden?
Bei Unstimmigkeiten oder Unklarheiten bespricht sich unser Apotheker-Team mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Sollte sich etwas an der Verordnung ändern, informieren wir Sie selbstverständlich darüber.
Kosten
Für den Bezugs-Check dürfen Apotheken pro ärztliches Rezept und Tag einmalig CHF 3.25 verrechnen.
Rechenbeispiele
Wir wollen Ihnen an 3 Fallbeispielen aufzeigen, wie sich die Taxen für die pharmazeutischen Checks zusammensetzen und berechnet werden.
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Ein Arzt - ein Medikament
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Ein Arzt - mehrere Medikamente
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Mehrere Ärzte - mehrere Medikamente
Verrechnung der LOA-Gebühren
Zur Rose pflegt verschiedene langjährige Kooperationen mit unterschiedlichen Krankenversicherern.
Je nach Krankenversicherung werden die LOA-Gebühren verrechnet oder nicht und spezielle Rabatte angeboten.
Prüfen Sie die Konditionen Ihrer Versicherung
Dafür sind Arztpraxis und Apotheke zuständig
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ordnet Beschwerden ein, diagnostiziert Krankheiten und verordnet die passenden Medikamente. Ihre Apotheke überprüft die Medikation, stellt die korrekte Anwendung der Medikamente sicher und berät Sie bei Fragen oder Unklarheiten.
Diese Aufgabenteilung hilft, dass Patientinnen und Patienten die richtigen Medikamente korrekt einnehmen oder anwenden. Dadurch kommt es zu weniger Fehlern und Therapie-Abbrüchen, die weitere Behandlungen und Kosten verursachen könnten. Mit den pharmazeutischen Checks leisten die Schweizer Apotheken also einen wichtigen Beitrag zu Einsparungen im Gesundheitswesen.
Haben Sie die passende Franchise?
Passt Ihre Franchise zu Ihrer Situation? Es könnte sich lohnen, diese zu überprüfen.
Franchisen-Check machen
Häufig gestellte Fragen
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Apothekerinnen und Apotheker sollen für ihre pharmazeutischen Leistungen honoriert werden. Früher war die Höhe dieses Honorars abhängig vom Preis des Medikaments. Mit der Abgabe teurer Medikamente oder grösserer Packungen liessen sich höhere Honorare generieren. Um diesen falschen Anreiz abzuschaffen, wurde 2001 die leistungsorientierte Abgeltung (LOA) eingeführt. Diese entschädigt die erbrachten pharmazeutischen Leistungen unabhängig vom Preis eines verkauften Medikaments.
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Medikamenten- und Bezugs-Check werden verrechnet bei Medikamenten auf Rezept, die in den Spezialitätenlisten A und B aufgeführt sind, sowie bei auf der Spezialitätenliste aufgeführten Impfstoffen und Immunologika auf Rezept. Beratung und Kontrolle rezeptfreier Medikamente sind kostenlos.
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Medikamenten- und Bezugs-Checks werden in der Regel gemeinsam mit den Medikamenten-Kosten direkt Ihrer Krankenkasse verrechnet. Die Kosten für die pharmazeutischen Checks sehen Sie auf den Abrechnungen der meisten Krankenkassen unter dem Begriff «LOA-Taxe» oder «Pharmazeutische Checks».
Sind Franchise und Selbstbehalt ausgeschöpft, übernimmt die Krankenkasse komplett die Kosten für die pharmazeutischen Checks. -
Medikamenten- und Bezugs-Checks werden über die LOA-Taxe zusammen mit den Kosten für Ihre Medikamente direkt den Krankenkassen verrechnet. Die LOA-Taxe sehen Sie auf der Abrechnung Ihrer Krankenkasse unter den Begriffen «LOA-Taxe» oder «Pharmazeutische Checks».
Bis Sie die Höhe Ihrer Franchise erreicht haben, bezahlen Sie die Medikamenten- und Bezugs-Checks selber, danach übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Bis zur maximalen Höhe des Selbstbehalts bezahlen Sie anteilsmässig 10 Prozent. -
Apothekerinnen und Apotheker sind Experten, um Arzneimittel zu prüfen, zu beraten und dadurch die Therapiesicherheit zu gewährleisten. Apotheken haben die Übersicht über die im Patientendossier hinterlegten ärztlichen Rezepte und die darauf verordneten Medikamente. Die Apotheke stellt sicher, dass es zwischen den Medikamenten keine unerwünschten Wechselwirkungen gibt und sämtliche Medikamente korrekt eingenommen oder angewendet werden können.
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Nein. Die Kontrolle der Medikation gehört zur Berufspflicht der Apothekerinnen und Apotheker. Medikamenten- und Bezugs-Checks tragen zur Medikationssicherheit bei und helfen dadurch, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Um sicherzustellen, dass diese Kontrollen gemacht werden, vergüten die Krankenkassen die pharmazeutische Grundleistungen.
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Als Apotheke, die LOA abrechnet, leisten wir einen Effizienzbeitrag an die Krankenversicherer. Dieser entspricht 2,5% des Umsatzes aus dem Verkauf von rezept- und LOA-pflichtigen Medikamenten.
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Der Unterschied im Taxpunktwert (TPW) zwischen dem Krankenkassen-Versicherungs-Gesetz (KVG) und dem Unfall-Versicherungs-Gesetz (UVG) spiegelt die unterschiedlichen Anforderungen und Kostenstrukturen der jeweiligen Versicherungsarten wider:
KVG: Deckt medizinische Behandlungen und Medikamente für Krankheiten ab. Der von den Tarifpartnern verhandelte TPW liegt bei 1.08 CHF pro Taxpunkt der Leistung.
UVG/IV: Deckt medizinische Behandlungen und Medikamente nach Unfällen oder körperlichen Gebrechen ab. Der von den Tarifpartnern hier verhandelte TPW liegt bei 1.23 CHF pro Taxpunkt der Leistung und ist etwas höher als im KVG.
Beispielrechnungen für einen Bezugs-Check und einen Medikamenten-Check:
Unter dem KVG:
• Bezugs-Check: 3 Punkte x 1.08 CHF = 3.24 CHF, gerundet auf 3.25 CHF.
• Medikamenten-Check: 4 Punkte x 1.08 CHF = 4.32 CHF, gerundet auf 4.30 CHF.
Unter dem UVG/IV:
• Bezugs-Check: 3 Punkte x 1.23 CHF = 3.69 CHF, gerundet auf 3.70 CHF.
• Medikamenten-Check: 4 Punkte x 1.23 CHF = 4.92 CHF, gerundet auf 4.90 CHF.
Erbrachte Leistungen
Die pharmazeutischen Leistungen beim Bezugs- und beim Medikamenten-Check sind im Bereich KVG und UVG/IV identisch und werden pauschal aber mit etwas unterschiedlichen Preisen den Kostenträgern in Rechnung gestellt.