veröffentlicht: 05. Oktober 2023
letzte Aktualisierung: 05. August 2024
Das sind Generika
Generika (Einzahl: Generikum) sind Nachahmer-Präparate von Originalmedikamenten, deren Patentschutz abgelaufen ist. Generika enthalten dieselben Wirkstoffe wie die entsprechenden Originale. Die Wirksamkeit von Generika und Originalmedikamenten ist darum aus medizinischer Sicht gleichwertig. Geringfügige Unterschiede kann es bei Form, Farbe oder Geschmack geben. Generika sind in der Regel deutlich günstiger als Originalmedikamente. Das ist möglich, weil Generika-Hersteller geringere Kosten für Forschung, Entwicklung und klinische Studien aufwenden müssen. In der Schweiz wie auch in vielen anderen Ländern sind die preisgünstigen Generika weit verbreitet und werden von Patienten und Ärzten gleichermassen geschätzt.
Warum sind
Generika günstiger?
Weil die Entwicklung neuer Medikamente aufwändig ist,
dürfen Hersteller diese mit einem Patent schützen
und exklusiv verkaufen.
Dadurch können sie die hohen Forschungskosten decken.
Läuft der Patentschutz in der Regel nach 20 Jahren ab,
dürfen Generika-Hersteller Nachahmer-Präparate produzieren.
Weil dabei kaum Kosten für Forschung, Entwicklung,
klinische Studien und Werbung entstehen, sind Generika
meist deutlich preiswerter als Originale.
Wie erkenne ich Generika?
Generika haben einen anderen Namen und
eine andere Verpackung als Original-Medikamente.
Der Generika-Name setzt sich häufig zusammen aus
der Kurzform des Wirkstoffes (etwa «Ibu» für «Ibuprofen»
oder «ASS» für «Acetylsalicylsäure») sowie dem Namen des Herstellers.
Oft haben Generika ungewöhnliche Farben oder Aufdrucke.
Am auffälligsten ist der Preisunterschied: Generika sind in der Regel deutlich
günstiger als die Originale.
Übernimmt
meine Krankenkasse
die Kosten für Generika?
In der Schweiz ist gesetzlich geregelt,
dass Original-Medikamente mit Generika
ausgetauscht werden dürfen, wenn
die Nachahmer-Präparate den gleichen Wirkstoff
und dieselbe Dosierung wie das Original haben.
Die Krankenkassen sind verpflichtet,
auf Rezept verordnete Generika zu erstatten.
Sind Franchise und Selbstbehalt ausgeschöpft,
übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten für Generika.
Sind Generika sicher?
Die Schweizerische Zulassungsbehörde Swissmedic
überprüft Generika ebenso streng wie Original-Medikamente.
Generika müssen den gesetzlich vorgeschriebenen
Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen vollumfänglich entsprechen,
damit Sie zum Verkauf zugelassen werden.
Generika sind deshalb genauso
sicher wie Original-Präparate.
Gibt es von
allen Medikamenten
Generika?
In den meisten Fällen sind von
patentabgelaufenen Original-Medikamenten
Nachahmer-Präparate erhältlich.
Generika gibt es bei rezeptfreien und
rezeptpflichtigen Medikamenten –
zum Beispiel bei Schmerzmitteln, Präparaten gegen
Durchfall und Erbrechen,
Husten- und Schnupfenmedikamenten oder
Arzneimitteln bei zu hohen Cholesterinwerten,
Bluthochdruck und Diabetes.
Wirken Generika
genau gleich wie
die Originale?
Ein Generikum enthält denselben Wirkstoff
wie das dazugehörige Original-Medikament.
Mit einem sogenannten Bioäquivalenz-Nachweis
müssen Generika-Hersteller zeigen, dass Aufnahme
und Abbau des Generikums im Körper in etwa gleich
dem Originalpräparat sind. Darum ist die Wirksamkeit
von Generikum und Original aus medizinischer Sicht gleichwertig.
Spannende Fakten
rund um Generika
Spannende Fakten rund um Generika
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Weil die Entwicklung neuer Medikamente aufwändig ist,dürfen Hersteller diese mit einem Patent schützenund exklusiv verkaufen. Dadurch können sie die hohen Forschungskosten decken. Läuft der Patentschutz in der Regel nach 20 Jahren ab, dürfen Generika-Hersteller Nachahmer-Präparate produzieren.Weil dabei kaum Kosten für Forschung, Entwicklung, klinische Studien und Werbung entstehen, sind Generikameist deutlich preiswerter als Originale.
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Generika haben einen anderen Namen und eine andere Verpackung als Original-Medikamente. Der Generika-Name setzt sich häufig zusammen aus der Kurzform des Wirkstoffes (etwa «Ibu» für «Ibuprofen»oder «ASS» für «Acetylsalicylsäure») sowie dem Namen des Herstellers. Oft haben Generika ungewöhnliche Farben oder Aufdrucke. Am auffälligsten ist der Preisunterschied: Generika sind in der Regel deutlichgünstiger als die Originale.
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In der Schweiz ist gesetzlich geregelt, dass Original-Medikamente mit Generika ausgetauscht werden dürfen, wenn die Nachahmer-Präparate den gleichen Wirkstoff und dieselbe Dosierung wie das Original haben. Die Krankenkassen sind verpflichtet, auf Rezept verordnete Generika zu erstatten. Sind Franchise und Selbstbehalt ausgeschöpft, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten für Generika.
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Die Schweizerische Zulassungsbehörde Swissmedicüberprüft Generika ebenso streng wie Original-Medikamente.Generika müssen den gesetzlich vorgeschriebenen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen vollumfänglich entsprechen,damit Sie zum Verkauf zugelassen werden. Generika sind deshalb genausosicher wie Original-Präparate.
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In den meisten Fällen sind von patentabgelaufenen Original-Medikamenten Nachahmer-Präparate erhältlich. Generika gibt es bei rezeptfreien und rezeptpflichtigen Medikamenten – zum Beispiel bei Schmerzmitteln, Präparaten gegen Durchfall und Erbrechen, Husten- und Schnupfenmedikamenten oderArzneimitteln bei zu hohen Cholesterinwerten, Bluthochdruck und Diabetes.
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Ein Generikum enthält denselben Wirkstoff wie das dazugehörige Original-Medikament.Mit einem sogenannten Bioäquivalenz-Nachweis müssen Generika-Hersteller zeigen, dass Aufnahme und Abbau des Generikums im Körper in etwa gleichdem Originalpräparat sind. Darum ist die Wirksamkeit von Generikum und Original aus medizinischer Sicht gleichwertig.
«Generika sind gleich wirksam wie Originalmedikamente»
«Mit Generika sparen Sie dank tieferem Medikamentenpreis und geringerem Selbstbehalt»
Sparen mit Generika
Bei Generika profitieren Sie gleich doppelt: Generika sind deutlich günstiger als Originalmedikamente. Zudem beträgt der Selbstbehalt bei Generika nur 10 Prozent, bei Originalen hingegen 40 Prozent. Indem Sie Generika wählen, helfen Sie ausserdem mit, die hohen Kosten im Schweizer Gesundheitswesen zu verringern.
Sie sparen bei Medikamentenkosten und Selbstbehalt
In der Schweiz müssen Generika bei Markteintritt zwischen 20 bis 70 Prozent günstiger sein als die entsprechenden Originale. Zudem ist der Selbstbehalt der Krankenkasse bei Generika tiefer: Bei Originalmedikamenten beträgt Ihr Selbstbehalt 40 Prozent, bei Generika hingegen nur 10 Prozent.
*Beispielpatient, der pro Tag je 1 Tablette gegen Bluthochdruck und 1 Tablette gegen erhöhtes Cholesterin nimmt. Unter der Annahme, dass die Franchise bereits ausgeschöpft ist.
Sie helfen mit, die Gesundheitskosten zu senken
Generika tragen massgeblich dazu bei, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken: 2022 konnten in der Schweiz dank Generika 466 Millionen Franken an Medikamenten-Kosten eingespart werden. Es hätte sogar noch 198 Millionen Franken zusätzlich eingespart werden können, wenn statt den Originalen konsequent Generika abgegeben worden wären.
Quelle: Effizienzbeitrag der Generika | Intergenerika | Berichtsjahr 2022/Edition 2023
https://www.intergenerika.ch/wp-content/uploads/2023/03/Effizienzbeitrag-der-Generika-2022_Edition-2023_v1.pdf
Änderung 2024: Revisionen der Arzneimittelverordnung lässt Selbstbehalt bei teureren Originalmedikamenten auf 40 Prozent steigen
Ab dem 1. Januar 2024 wurde die Kostenbeteiligung (Selbstbehalt) der Patienten für bestimmte Originalmedikamente weiter angehoben. Normalerweise beträgt der Selbstbehalt für bezogene Medikamente 10 Prozent der Kosten, die über die jährliche Franchise hinausgehen. Für Medikamente, die im Vergleich zu gleichwertigen Generika zu teuer sind, betrug dieser Anteil bis zu 20 Prozent. Mit der Überarbeitung der Arzneimittelverordnung (VAM) wurde dieser "erhöhte" Selbstbehalt auf 40 Prozent angehoben.
Wenn aus medizinischen Gründen die Verwendung eines Generikums nicht möglich ist, bleibt es weiterhin möglich, ein teureres Originalpräparat ohne die Erhöhung des Selbstbehalt zu beziehen. Allerdings ist nun erforderlich, dass dieser Bedarf durch konkrete medizinische Nachweise belegt wird. Diese neuen Regeln zur differenzierten Kostenbeteiligung gelten auch für Biosimilars.
Quelle: Der Bundesrat fördert Generika und Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln (admin.ch)
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Wie erhalte ich Generika?
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Wie wählt Zur Rose ein Generikum für mich aus?
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Generika-Präferenz festlegen
Fragen zu Generika
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Ein Generikum muss denselben Wirkstoff wie das dazugehörige Original-Medikament enthalten. Darum ist die Wirksamkeit von Generikum und Original aus medizinischer Sicht gleichwertig. Sie können also Original-Medikamente gut mit dazu passenden Generika ersetzen.
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Von Original-Medikamenten, die noch durch ein Patent geschützt sind, gibt es keine Generika. Bei vielen häufig genutzten Medikamenten ist der Patentschutz inzwischen jedoch abgelaufen. Für diese gibt es deshalb meist mindestens ein Generikum, oft sind sogar mehrere Generika verschiedener Hersteller mit demselben Wirkstoff erhältlich. Ob es zu einem Original-Medikament Generika gibt, können Sie auf Mymedi.ch nachschauen.
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Der Wirkstoff von Generikum und Original-Medikament muss derselbe sein. Die enthaltenen Hilfsstoffe wie Bindemittel, Aromen oder Farbstoffe können sich allerdings geringfügig unterscheiden. Andere Hilfsstoffe bei Generika können im Vergleich mit jenen der Original-Medikamente manchmal auch zu Verbesserungen bei der Anwendung führen.
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Durch die Weiterentwicklung des Produktionsprozesses oder der Hilfsstoffe können Generika Vorteile gegenüber Original-Medikamenten aufweisen. Sie können etwa länger haltbar sein, aufgrund geringerer Grösse leichter eingenommen werden oder sich besser dosieren lassen, weil die Tabletten teilbar sind. Gewisse Generika sind im Gegensatz zu den dazugehörigen Originalen auch laktose- oder glutenfrei.
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Original-Medikamente und Generika haben zwar dieselben Wirkstoffe, doch die Hilfsstoffe können sich geringfügig unterscheiden. In höchst seltenen Fällen kann es deshalb Unterschiede in der Bioverfügbarkeit geben. Das bedeutet, dass ein Generikum vom Körper anders aufgenommen und verarbeitet werden kann. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise jemand ungünstig auf einen anderen Konservierungsstoff reagiert. Doch die meisten Menschen bemerken keine Unterschiede zwischen Generika und Original- Medikamenten.
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In den meisten Fällen lassen sich Original-Medikamente problemlos mit Generika austauschen. Steht auf dem ärztlichen Rezept allerdings «aus medizinischen Gründen nicht substituieren», muss zwingend das Original abgegeben werden. Eine Ärztin oder ein Arzt vermerkt dies zum Beispiel, wenn der Wechsel von einem vertrauten auf ein neues Medikament eine betagte Person überfordern könnte. Auch bei Epilepsie oder gewissen psychischen Erkrankungen werden manchmal Original-Präparate vorgezogen, weil Betroffene empfindlich auf einen Medikamenten-Wechsel reagieren könnten.
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In anderen Ländern sind Apotheken gesetzlich verpflichtet, Original-Medikamente durch passende Generika zu ersetzen. In der Schweiz haben Ärztinnen, Ärzte und Apotheken die freie Wahl zwischen Generika und Originalen. Wir von Zur Rose fördern die Abgabe von Generika. Denn Generika haben dieselbe Wirksamkeit wie Original-Medikamente, senken aber durch ihre deutlich günstigeren Preise die Medikamentenkosten in der Schweiz. Die konsequente Abgabe von Generika trägt dazu bei, die hohen Kosten im Schweizer Gesundheitssystem zu senken. Das kommt allen Prämienzahlerinnen und -zahlern zugute.
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Über die Grundversicherung rechnet Ihre Krankenkasse alle Medikamente ab, die auf der Spezialitätenliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) aufgeführt sind – auch alle Generika, welche die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Sobald Sie die Franchise ausgeschöpft haben, übernimmt Ihre Krankenkasse die auf der Liste aufgeführten Generika anteilig, bei aufgebrauchtem Selbstbehalt dann komplett.
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Da Generika als Nachahmer-Präparate dieselbe Wirkung haben müssen wie die Originale, ist dies in der Regel problemlos möglich. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Auch das Apotheker-Team von Zur Rose hilft Ihnen gerne weiter (0800 711 222 oder [email protected]).
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Ein Original-Medikament lässt sich prinzipiell mit allen passenden Generika austauschen, welche denselben Wirkstoff und dieselbe Wirkstärke haben wie das Original. Sollte es zu einem Original-Medikament mehrere Generika geben, überprüft das Apotheker-Team von Zur Rose bei einer Bestellung jeweils, welches Generikum sich am besten mit den übrigen Medikamenten verträgt. Mehr dazu lesen Sie hier.
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Möglicherweise haben Sie Beschwerden, für die es noch keine Generika gibt. Vielleicht hat Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit dem Original auch gute Erfahrungen gemacht oder verschreibt es aus Gewohnheit. Manchmal ist ein Original-Medikament auch aus medizinischen oder sozialen Gründen sinnvoller (mehr dazu lesen Sie hier). Fragen Sie am besten aktiv nach Generika, wenn Sie einen Wechsel zu den günstigeren Nachahmer-Medikamenten wünschen.
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Es gibt inzwischen für die meisten häufigen Krankheiten Generika. Wenn Sie von Generika profitieren möchten, informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darüber. Sie können sich auch in der Apotheke erkundigen, ob es zum verordneten Original-Medikament ein Generikum gibt. Wenn Sie Ihre Medikamente bei uns bestellen, können Sie hinterlegen, dass Sie Generika bevorzugen – sofern es zum verordneten Wirkstoff ein Generikum gibt.
So können Sie uns Ihre Generika-Präferenz mitteilen:
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Die meist deutlich günstigeren Generika tragen massgeblich dazu bei, dass die Ausgaben für Medikamente insgesamt sinken. Generika helfen somit, die hohen Kosten im Schweizerischen Gesundheitssystem insgesamt zu reduzieren. Davon profitieren schlussendlich auch allen Prämienzahlerinnen und -zahler.
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Biologika sind Arzneimittel, die aus lebenden Organismen oder deren Zellen hergestellt werden. Sie können Proteine, Antikörper, Nukleinsäuren oder andere biologische Stoffe enthalten. Biologika werden für die Behandlung einer Vielzahl von Krankheiten eingesetzt, darunter Krebs, chronisch-entzündliche Erkrankungen und seltene genetische Störungen. Ihre Herstellung ist komplex, da sie in spezialisierten biotechnologischen Verfahren unter strengen Bedingungen gezüchtet werden müssen.
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Biosimilars sind Nachahmerprodukte von bereits zugelassenen Biologika, deren Patentschutz abgelaufen ist. Sie sind den Original-Biologika (Referenzprodukte) in Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit sehr ähnlich, aber nicht identisch. Der Hauptunterschied zu Generika (Nachahmerprodukte von chemischen Arzneimitteln) liegt in der Herstellung: Während Generika chemisch identisch hergestellt werden können, erlaubt die Komplexität biologischer Systeme nur die Herstellung von "ähnlichen" Produkten bei Biosimilars.
Quellen:
(letzter Aufruf: Oktober 2023)
https://www.mepha.ch/de-ch/wissen/Generika/fakten-zu-generika
https://www.sandoz-pharmaceuticals.ch/de/unsere-aufgabe/generika
https://www.beobachter.ch/gesundheit/medizin-krankheit/das-mussen-sie-uber-generika-wissen-275668
https://www.progenerika.de/generika/bedeutung-generika/was-sind-generika
https://www.spirig-healthcare.ch/wissenswertes/was-sind-generika
https://www.intergenerika.ch/wp-content/uploads/2023/03/Effizienzbeitrag-der-Generika-2022_Edition-2023_v1.pdf