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Arzt tastet Patientin ab Arzt tastet Patientin ab Arzt tastet Patientin ab

Reform zur einheitlichen Finanzierung im Gesundheitswesen

Aktuelles 24. Oktober 2024

Am 24. November 2024 wird über die Reform zur einheitlichen Finanzierung im Gesundheitswesen abgestimmt (Änderung KVG). Heute werden die Gesundheitsleistungen je nach Behandlungsart unterschiedlich finanziert. Das führt zu Fehlanreizen und verstärkt den Prämienanstieg. 

Durch die einheitliche Finanzierung wird die Versorgungsqualität gestärkt, die Kosten werden gesenkt und die Prämienzahlenden entlastet. Eine breite Allianz von Gesundheitsorganisationen inklusive Ärzteschaft, bürgerliche Politiker und die Kantone unterstützen die einheitliche Finanzierung. Auch Zur Rose steht hinter der Gesetzesrevision und begrüsst die einheitliche Finanzierung aller Gesundheitsleistungen.
 

Die medizin-technische Entwicklung sorgt für einen klaren Trend in Richtung ambulante Versorgung. Ambulante Eingriffe sind volkswirtschaftlich günstiger und Patientinnen und Patienten sind schneller wieder selbständig. Die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung werden heute jedoch nicht einheitlich finanziert, was zu Fehlanreizen führt. Bei ambulanten Behandlungen zahlt die Krankenkasse alles, während bei stationären Behandlungen der Kanton mindestens 55 Prozent der Kosten mitfinanziert. Der unterschiedliche Kostenteiler hat zur Folge, dass ambulante Behandlungen für die Krankenversicherer und somit für die Prämienzahlenden teurer sind, obwohl der ambulante Eingriff im Regelfall günstiger wäre. Diese Entwicklung führte in den letzten Jahren zu einem übermässigen Anstieg der Prämien.

Nach über einem Jahrzehnt von Verhandlungen im Parlament konnte man sich Ende 2023 auf einen Kompromiss einigen: Künftig sollen alle Gesundheitsleistungen einheitlich finanziert werden, d.h. Kantone und Versicherer teilen sich die Finanzierungs-Verantwortung über den gesamten Behandlungspfad im Verhältnis von rund 75 % (Versicherer) bzw. 25 % (Kanton) auf. Damit soll eine konsequentere Verlagerung in den ambulanten Bereich stattfinden und eine tendenziell kostengünstigere Versorgung auch im Sinne der Patientinnen und Patienten erfolgen. Die Gewerkschaften haben gegen diese Gesetzesrevision das Referendum ergriffen und so kommt es nun am 24. November zur Volksabstimmung. 

Wichtige Gründe für die einheitliche Finanzierung

  • Ambulante Behandlungen (ohne Übernachtung) sind medizinisch häufig sinnvoller und für die Patientinnen und Patienten angenehmer. Das Risiko von Spitalinfektionen ist kleiner. Für das Pflegepersonal ist die Arbeit weniger belastend. Nachtschichten und unregelmässigere Arbeitszeiten gehen zurück. Die einheitliche Finanzierung stärkt die ambulante Medizin und Pflege und leistet somit einen Beitrag zur Entschärfung des Fachkräftemangels.
  • Mit der einheitlichen Finanzierung wird die Koordination in der Patientenversorgung gestärkt. Die finanziellen Einzelinteressen treten aufgrund des fixen Finanzierungsschlüssels in den Hintergrund. Damit stehen neu optimale Versorgungsstrukturen und die Gesamtkosten im Fokus. Die einheitliche Finanzierung bietet eine Grundlage für eine besser funktionierende integrierte Versorgung, davon profitieren auch die Patientinnen und Patienten.

Vergleich: Vorher und Nachher

Vergleicht einheitliche Finanzierung
Dr. med. Yvonne Gilli, Präsidentin FMH
 

«Der grösste Fehlanreiz im Finanzierungssystem des Gesundheitswesens ist die aktuelle Finanzierung. Bei einem stationären Spitalaufenthalt wird etwa die Hälfte durch die Kantone und die andere Hälfte durch die Krankenkassen finanziert. Ambulante Behandlungen werden hingegen nur über die Krankenkassenprämien finanziert. Der Trend geht in Richtung Ambulantisierung; dies ist auch der Wunsch der Patientinnen und Patienten. Mit dem heutigen System führt diese Verlagerung aber unweigerlich zu einem übermässigen Prämienanstieg – und genau das verhindern wir mit der einheitlichen Finanzierung.» 

Dr. med. Yvonne Gilli, Präsidentin FMH

Auch Zur Rose teilt die Einschätzung, dass die ambulante Versorgung und die Hausarztmedizin von der einheitlichen Finanzierung profitieren werden und unterstützt die Reform.

Weitere Informationen zur Kampagne sowie Kampagnenmaterial zur Auslage in Ihrem Wartezimmer zum Herunterladen oder Bestellen finden Sie hier: 

www.einheitliche-finanzierung.ch