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FAQ Wer bestimmt, was Medikamente in der Schweiz kosten?

Medikamentenpreise sind staatlich reguliert. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) legt die Preise aller Medikamente in der Schweiz fest, die auf der sogenannten Spezialitätenliste (SL) stehen und von der obligatorischen Grundversicherung vergütet werden. Das BAG definiert dabei die Fabrikabgabepreise – also den Betrag, den die Hersteller für ihre Medikamente bekommen – sowie den Vertriebsanteil – also den Anteil, mit dem Apotheken, Spitäler und Arztpraxen für den Aufwand mit der Abgabe von Medikamenten entschädigt werden. Berücksichtigt werden dabei verschiedene Faktoren wie der Vergleich mit wirkstoffgleichen Medikamenten im Ausland (Auslandpreisvergleich) und mit Medikamenten, die ähnliche Wirkstoffe enthalten (therapeutischer Quervergleich). Die vom BAG definierten Preise sind gesetzlich festgelegt und für alle Beteiligten verbindlich.

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