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FAQ Welche Änderungen treten per 1. Juli 2024 in Kraft?

Neu gibt es beim Vertriebsanteil drei statt sechs Preisklassen. Der prozentuale Preiszuschlag auf den Fabrikabgabepreis wird kleiner, dafür wird der Packungszuschlag bei kleinen Medikamenten-Packungen grösser. Bei einem Fabrikabgabepreis bis 4720.99 Franken beträgt der Preiszuschlag sechs Prozent, ab 4 721 Franken gibt es keinen Preiszuschlag. Der Packungszuschlag beträgt bei einem Fabrikabgabepreis bis 7.99 Franken neu 9 Franken, bei einem Fabrikabgabepreis von 8.00 Franken bis 4720.99 Franken hingegen 16 Franken. Der maximale Packungszuschlag von 300 Franken besteht nur bei Medikamenten ab 4 721 Franken. Weitere Details zu den Änderungen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).

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