Verträge und Vereinbarungen
Vereinbarung zur Datenauftragsbearbeitung
Am 1. September 2023 tritt das neue Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft. Für Ärztinnen und Ärzte bringt das neue Datenschutzgesetz eine Reihe von Neuerungen mit sich. Dazu gehören etwa strengere Vorschriften für besonders schützenswerte Personendaten.
Als Kundin oder Kunde beauftragen Sie über unsere elektronischen Bestell- und Rezeptierungsservices (IT-Produkte) Zur Rose mit der Bearbeitung von Personendaten. Sobald ein Dritter mit einer Datenbearbeitung beauftragt wird, ist eine Vereinbarung für eine Auftragsbearbeitung abzuschliessen.
Wir haben eine Vereinbarung für eine Auftragsdatenbearbeitung aufgesetzt. Die Vereinbarung ist ohne die Unterschrift Ihrerseits gültig. Sie brauchen keine weiteren Schritte zu unternehmen.
Die Vereinbarung für eine Auftragsdatenbearbeitung finden Sie hier:
Lesen Sie hier den Blogartikel zum Thema mit weiteren Informationen und hilfreichen Links.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Zur Rose Ärztegrosshandel
gültig ab 1. Dezember 2024 | PDF