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Medikamenten-Preise unter der Lupe

Zur Rose Infos 01. Juli 2024


 

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Juli 2024 gelten neue Preise für Medikamente.
  • Betroffen sind Medikamente, die von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden. Zum Abschnitt ➔
  • Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist für die gesetzlich verbindliche Preisanpassung verantwortlich. Zum Abschnitt ➔
  • Die neuen Medikamenten-Preise gelten in Apotheken, Arztpraxen und Spitälern.
  • Im neuen Preis-Modell wird der Vertriebsanteil angepasst, um die Vertriebskosten der niedrigpreisigen Medikamente besser decken zu können. Zum Abschnitt ➔ 
  • Mit der Anpassung des Vertriebsanteils will das BAG die Abgabe von günstigeren Generika und Biosimilars fördern. Zum Abschnitt ➔
  • Das neue Preis-Modell ermöglicht Einsparungen in Millionenhöhe – ohne Qualität und Versorgungssicherheit zu gefährden. Zum Abschnitt ➔
  • Was bedeuten die Anpassungen für Sie? Zum Abschnitt ➔

Um die Abgabe von preisgünstigeren Medikamenten zu fördern, passt das Bundesamt für Gesundheit ab Juli 2024 den Vertriebsanteil bei Arzneimitteln an. Welche Medikamente von der Preisanpassung betroffen sind und was das für Sie bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.

Aufgrund der stetig steigenden Gesundheitskosten führt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ab dem 1. Juli 2024 ein neues Vertriebskosten-Modell ein für die Abgabe von Medikamenten, die von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden. Die angepassten Preise gelten für Apotheken, Spitäler und Arztpraxen.

Vor allem Personen mit chronischen Erkrankungen wie etwa Bluthochdruck, Diabetes Typ 2 oder zu hohen Cholesterin-Werten, die regelmässig auf teure, hochspezifische Medikamente angewiesen sind, profitieren durch die Anpassung von günstigeren Medikamentenpreisen. Medikamente unter 30 Franken, die meist nur vorübergehend bei akuten Krankheiten eingenommen werden – wie zum Beispiel Schmerztabletten, Durchfall- oder fiebersenkende Medikamente – werden dafür etwas teurer. Diese Veränderungen entstehen, weil das BAG den Vertriebsanteil bei wirkstoffgleichen Medikamenten vereinheitlicht. Mehr dazu erfahren.

Was ist der Vertriebsanteil?

Erhalten Sie in einer Apotheke, Arztpraxis oder einem Spital ein Medikament, wird dafür der sogenannte Publikumspreis verrechnet. Dieser wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) schweizweit verbindlich festgelegt und setzt sich zusammen aus dem Fabrikabgabepreis – jenem Anteil, den Pharmahersteller für ihre Medikamente bekommen – sowie dem Vertriebsanteil. Der Vertriebsanteil ist jener Teil des Publikumspreises, mit dem Apotheken, Spitäler sowie Arztpraxen mit Medikamenten-Abgabe die Kosten für Personal, Transport und Lagerung des Medikaments decken.

So setzt sich der Publikumspreis zusammen: 

Grafik Vertriebsanteil

Der Vertriebsanteil enthält einen prozentualen Zuschlag auf den Fabrikabgabepreis sowie einen Zuschlag pro Medikamenten-Packung. Der prozentuale Aufschlag wird ab 1. Juli 2024 bei einem grossen Teil der Medikamente reduziert – besonders stark bei den tiefpreisigen. Die grösste Änderung gibt es beim packungsbezogenen Zuschlag. Weil bei den günstigsten Medikamenten unter fünf Franken der Packungszuschlag neu neun statt vier Franken beträgt, sind die Anpassungen insbesondere bei diesen am stärksten spürbar. Für teurere Medikamente hingegen sinkt der packungsbezogene Zuschlag stark – teilweise um über 200 Franken.

Übersicht preisbezogener Zuschlag ab 1. Juli 2024:

Tabelle neue Preise

Warum braucht es die Anpassung des Vertriebsanteils?

Der seit 2001 bestehende Vertriebsanteil wurde in diesen mehr als zwanzig Jahren nur unwesentlich angepasst. Die Kosten für Personal, Transport und Lagerung der Medikamente, die mit ihm gedeckt werden müssen, sind inzwischen jedoch deutlich gestiegen. Ab dem 1. Juli 2024 gilt deshalb der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschlossene sachgerechte Vertriebsanteil. Dieser soll die tatsächlichen Kosten künftig besser abdecken. Details zu den Anpassungen finden Sie hier.

Förderung kostengünstiger Generika und Biosimilars

Bisher wurde für Original-Medikamente ein deutlich höherer Vertriebsanteil vergütet als für günstigere Generika und Biosimilars. Die Vertriebskosten der günstigen Medikamente waren deshalb für Apotheken, Spitäler und Arztpraxen nicht gedeckt. Daraus entstand ein finanzieller Anreiz, wegen des
höheren Vertriebsanteils bevorzugt Original-Medikamente abzugeben. Neu gilt bei wirkstoffgleichen Medikamenten ein einheitlicher Vertriebsanteil. Apotheken, Spitäler und Arztpraxen werden dadurch bei günstigen Medikamenten besser für ihren Aufwand bezüglich Logistik und Personal entschädigt. Neu verdienen sie bei wirkstoffgleichen Medikamenten genau gleich viel – egal, ob sie ein günstigeres Generikum respektive Biosimilar oder ein teureres Original abgeben. Mit dieser Massnahme reduziert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den bestehenden Fehlanreiz und fördert die Abgabe von Generika und Biosimilars, um die Gesundheitskosten senken.

 

Was bedeutet das neue Preismodell für Sie?

Viele Medikamente werden günstiger – einige aber auch teurer. Insbesondere Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheiten wie etwa Bluthochdruck, Diabetes Typ 2 oder zu hohen Cholesterin-Werten profitieren von tieferen Medikamentenpreisen. Denn hochspezifische Medikamente sind meist teuer – und werden durch das neue Preismodell nun in vielen Fällen günstiger.

Teure Medikamente werden günstiger, preiswerte Medikamente etwas teurer

Bei den rezeptpflichtigen Medikamenten werden durch die Revision des Vertriebsanteils rund zwei Drittel der Medikamente günstiger und circa ein Drittel etwas teurer. Personen, die nur sporadisch Medikamente benötigen für eine akute Krankheit wie etwa Grippe oder Magen-Darm-Infekt, müssen künftig für Arzneimittel unter 30 Franken etwas mehr bezahlen. Dennoch kommt das neue Preismodell allen zugute: Damit sind Einsparungen von rund 60 Millionen Franken pro Jahr möglich – ohne Einbussen bei Qualität und Verfügbarkeit von Medikamenten.

Rechenbeispiel Durchfallmedikament

Szenario 1: Ein Mann mit akutem Durchfall seit 2 Tagen

Wegen seines Durchfalls besorgt sich der Mann in der Apotheke ein Durchfall-Medikament. Aufgrund der Anpassung des Vertriebsanteils kostet das preisgünstige Medikament nun CHF 7.63 mehr als zuvor.

Szenario 2: Eine Frau, vor vier Jahren an Rheuma erkrankt

Aufgrund ihrer chronischen Erkrankung bezieht die Patientin regelmässig ihr Rheuma-Medikament. Durch die Anpassung des Vertriebsanteils kostet das teure Medikament neu bei jeder Packung CHF 48.94 weniger.

Rechenbeispiel Rheumamedikament

Bei den rezeptpflichtigen Medikamenten werden durch die Revision des Vertriebsanteils rund 64 Prozent der Medikamente günstiger, rund 36 Prozent etwas teurer. 

Teure Medikamente (ab ca. CHF 900 pro Packung) werden deutlich günstiger und mittelpreisige Medikamente (ab ca. CHF 35 pro Packung) etwas günstiger. Lediglich tiefpreisige Medikamente (unter CHF 30, meist unter CHF 15 pro Packung) werden etwas teurer. Die Preiserhöhung betrifft insbesondere tiefpreisige Akut-Medikamente, weil für diese der Vertriebsanteil bisher nicht kostendeckend war. Nicht rezeptpflichtige Medikamente sind nur minimal betroffen.

Preisanstieg

Entzündungshemmer: bisher CHF 8.33, neu CHF 13.24 (CHF 4.91 teurer)
Nasenspray: bisher CHF 18.08, neu CHF 25.76 (CHF 7.68 teurer)
Blutverdünner: bisher CHF 15.50, neu CHF 16.14 (CHF 0.64 teurer)

Preisreduktion

Nahrungsergänzung Magnesium: bisher CHF 39.61, neu CHF 38.36 (CHF 1.24 günstiger)
ADHS-Medikament: bisher CHF 95.07, neu CHF 90.86 (CHF 4.21 günstiger)
Mulitple-Sklerose-Medikament: bisher CHF 1 362.54, neu CHF 1 305.24 (CHF 57.30 günstiger)

So wirkt sich die Änderung auf die Gesundheitskosten aus

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) rechnet durch den ab Juli 2024 angepassten Vertriebsanteil mit jährlichen Einsparungen von 60 Millionen Franken aufgrund der vermehrten Abgabe von Generika und Biosimilars. Deren Abgabe wird zusätzlich bereits durch eine weitere, seit Januar 2024 geltende Kostendämpfungsmassnahme gefördert: Der Selbstbehalt beim Bezug von Original-Medikamenten wurde von 20 auf 40 Prozent erhöht – während der Selbstbehalt beim Bezug von Generika und Biosimilars weiterhin nur 10 Prozent beträgt. Durch diese beiden Massnahmen gibt es sowohl für Apotheken, Spitäler und Arztpraxen, wie auch für Patientinnen und Patienten einen Anreiz, auf günstigere Generika und Biosimilars zu setzen. Das BAG verspricht sich dadurch jährliche Einsparungen von rund 310 Millionen Franken. Details dazu finden Sie hier.

Sparschwein

Sie möchten Geld sparen?

Erkundigen Sie sich, ob es zum Original-Medikament ein Generikum gibt. Dieses ist nicht nur günstiger als das Original, sondern hat bei der Krankenkasse auch nur einen Selbstbehalt von 10 Prozent (statt 40 Prozent wie bei vielen Originalen, deren Preis nicht gesenkt wurde). Zudem könnte es sich lohnen, Ihr Versicherungsmodell zu überprüfen. Vielleicht können Sie mit dem Wechsel in ein Hausarzt- beziehungsweise
Telemedizin-Modell oder mit der Wahl einer anderen Franchise zusätzlich Geld sparen.

Wenn Sie bei Zur Rose Medikamente beziehen, können wir gerne für Sie im System hinterlegen, dass Sie jeweils Generika statt Original-Medikamente möchten – sofern es zum benötigten Wirkstoff ein Generikum gibt. Machen Sie hierfür entweder ein Häkchen in Ihrem Kunden-Konto oder rufen Sie unseren Kundendienst an (0800 711 222).

Auszug aus dem Interview mit Christian Henseler:

Was haben tiefere Preise mit der Verfügbarkeit von Medikamenten zu tun?

Die Schweiz mit ihren rund 9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern hat im Gegensatz zu den rund 500 Millionen der Europäischen Union (EU) einen kleinen Wirtschaftsmarkt. Trotzdem hat die Schweiz eine eigene Zulassungsbehörde für Arzneimittel. Medikamente, die in der EU bereits von der zentralen europäischen Zulassungsbehörde für sämtliche EU-Staaten zugelassen sind, durchlaufen deshalb in der Schweiz nochmals ein komplett eigenständiges Bewilligungsverfahren – und erst noch mit besonderen Auflagen wie etwa mehrsprachigen Packungsbeilagen. 

 
Christian Henseler

Pharmahersteller können also in der EU mit einer einzigen Zulassung einen viel grösseren Markt bedienen, wohingegen sie in der Schweiz mit einer separaten Zulassung, die zusätzliche Kosten verursacht, nur einen kleinen Markt bedienen können. Medikamente für den Schweizer Markt herzustellen, ist deshalb für die Hersteller weniger attraktiv als für den europäischen Markt.

Läuft der Patentschutz eines Original-Medikaments ab, teilt sich der Hersteller des Originals den Markt mit etwa sechs Generika-Anbietern. Das Verkaufsvolumen des Original-Herstellers sinkt dadurch – in einem kleinen Land wie der Schweiz wird das Volumen dann noch kleiner. Ein weiterer Grund, warum sich Hersteller überlegen, ob es sich für sie noch lohnt, Medikamente für den Schweizer Markt zu produzieren. Es gibt bereits Präparate, die nicht mehr für die Schweiz hergestellt und verkauft werden, weil es sich finanziell nicht mehr lohnt. Lieferengpässe bei Medikamenten haben deshalb auch mit dem Preisniveau zu tun. Denn Hersteller nehmen eher Medikamente in grosser Zahl an Lager, die für sie preislich tragbar sind. Einsparungen bei den Gesundheitskosten sind richtig und wichtig. Dennoch braucht es das Verständnis, dass ein zu starkes Drängen bezüglich billiger Medikamentenpreise zu einer schlechteren Versorgung mit Medikamenten führen kann. Lieferengpässe bei Medikamenten haben deshalb auch mit dem Preisniveau zu tun. Denn Hersteller nehmen eher Medikamente in grosser Zahl an Lager, die für sie preislich tragbar sind. Einsparungen bei den Gesundheitskosten sind richtig und wichtig. Dennoch braucht es das Verständnis, dass ein zu starkes Drängen bezüglich billiger Medikamentenpreise zu einer schlechteren Versorgung mit Medikamenten führen kann.

Weitere Informationen zum Zusammenhang von Kostendruck und Medikamenten-Verfügbarkeit finden Sie hier.

Zum gesamten Interview

Weitere Fragen rund um die Margenrevision

Sie möchten mit Generika sparen?

Dann hinterlegen Sie bei uns, dass wir Ihre verordneten Originalmedikamente mit Generika austauschen – sofern dies möglich ist.

So können Sie uns Ihre Generika-Präferenz mitteilen:

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